Gebühren und Recht
Alles was recht ist. Gebühren, Steuern und Ausgaben.
Bei der Wohnraumbeschaffung, Miete oder Vermietung fallen Gebühren, Kosten und weitere Ausgaben an.
Nebenkosten bei Wohnraumschaffung (Bauen, Kaufen)
- 1 % Gerichtsgebühren
- 3,5 % Grunderwerbssteuer
- Vertragserrichtungskosten ca. 2 bis 3 % des Kaufpreises
- Gerichtskosten rund EUR 40,--
- Vermittlungskosten rund 3 bis 4 % des Kaufpreises
- Planungskosten für Architekten rund 10 bis 12 % der Bausumme
Nebenkosten bei Miete oder Vermietung
- Gebühren bei Abschluss eines Mietvertrages: 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses bei unbefristeter Vertragsdauer
- Vertragserrichtung: 2 bis 3 % des dreifachen Jahresmietzinses
- Vermittlungsprovision: 1- bis 3-fache der Bruttomonatsmiete
Spekulationssteuer
Die Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sind steuerpflichtig und unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn zwischen dem Ankauf und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre oder ab Absetzung vom Herstellungsaufwand nicht mehr als 15 Jahre vergangen sind.
Sonderausgaben
Ausgaben für die Wohnraumschaffung und -sanierung sowie 8-jährig gebundene Beträge an Bauträger können im Rahmen der Sonderausgaben beim Jahresausgleich abgesetzt werden.